Das Corona-Virus hat dazu geführt, dass unser Alltag ganz anders aussieht als vorher. Viele Menschen müssen zu Hause bleiben oder dürfen nur in bestimmten Fällen aus dem Haus. Beispielsweise zur Arbeit oder zum Einkaufen. Damit die Menschen zu Hause bleiben, sind im österreichischen Parlament Gesetze beschlossen worden. Wenn die Menschen gegen das Gesetz handeln, können sie bestraft werden.
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ist gestern bei einer Pressekonferenz gefragt worden, ob diese Corona-Gesetze und Erlässe verfassungsrechtlich gedeckt sind. Gesetze müssen immer der Verfassung entsprechen, ansonsten sind sie nicht gültig. Ein Erlass ist häufig eine Anweisung einer Behörde an eine andere, also zum Beispiel vom Gesundheits-Ministerium an die Gemeinden. Ein Erlass kann aber auch an die Menschen in einem Land gerichtet sein.
Gehen Einschränkungen zu weit?
Sebastian Kurz antwortete, dass jetzt nicht die Zeit dazu ist, diese Corona-Gesetze und Erlässe zu hinterfragen. Er meinte, dass die Corona-Gesetze ohnehin bald wieder abgeschafft werden. Bis die Corona-Gesetze vom Verfassungsgerichtshof geprüft werden, „werden sie nicht mehr in Kraft sein“, so Bundeskanzler Sebastian Kurz. Die Gesetze, die beschlossen wegen der Corona-Krise beschlossen worden sind, haben große Auswirkungen auf die Grund-Rechte der Menschen in Österreich. Ein Grund-Recht ist beispielsweise die Versammlungs-Freiheit. Menschen dürfen sich normalerweise treffen und sich beschweren, wenn sie mit Entscheidungen der Regierung nicht einverstanden sind. Durch das Corona-Virus ist es nicht erlaubt, sich mit mehreren Menschen zu treffen.
Gesetze werden geprüft
Dafür wird Sebastian Kurz und die Regierung nun von vielen Menschen kritisiert: Manfred Matzka beispielsweise sagt, dass die Einhaltung der Grund-Rechte auch dann eingehalten werden muss, wenn die Gesetze kurzfristig beschlossen werden. „Sie können ja auch nicht bei einem Auto die Bremsen mangelhaft reparieren, mit dem Argument, wenn man mit dem Auto gegen einen Baum fährt, stehe es eh still.“ Manfred Matzka ist der Meinung, dass in diesem Fall vor allem der Bundeskanzler gefordert ist, weil er ja der Chef der Regierung ist.
Auch Markus Thoma hat die Gesetze und Erlässe kritisiert. Markus Thoma ist Richter am Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof ist eines der drei höchsten Gerichte in Österreich. Der Verwaltungsgerichtshof ist zuständig für Bestimmungen, die in der öffentlichen Verwaltung gelten. Zur öffentlichen Verwaltung gehören beispielsweise die Gemeinde-Ämter oder die Bezirks-Hauptmannschaften. Markus Thoma sagt, dass Erlässe wie die Ausgangsbeschränkungen eigentlich nur für Menschen in der Verwaltung gelten dürfen. Die Erlässe dürfen eigentlich keine direkten Auswirkungen für die Menschen im Alltag haben. Dies ist aber bei der Masken-Pflicht und den Ausgangs-Beschränkungen der Fall.
Rudolf Anschober (Grüne), Gesundheits- und Sozialminister, hat auf die Kritik zu den Corona-Gesetzen reagiert. Er hat eine Gruppe von Experten gebeten, dass diese prüfen, ob die beschlossenen Gesetze in Ordnung sind oder nicht. „Es sind renommierte Verfassungsexperten und Chefjuristen aus unterschiedlichen Ministerien dabei. Ihr Auftrag ist es, darzustellen, ob es Unschärfen gibt. Falls ja, dann gehören die korrigiert“, erklärte Rudolf Anschober (Grüne). Gleichzeitig hat Rudolf Anschober um Verständnis gebeten. „Es ist eine der schwierigsten Aufgaben eines Gesundheitsministers, eine Pandemie zu stoppen. Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit. Das hat zu enormem Zeitdruck für die Experten geführt.“ Eine Krankheit ist dann eine Pandemie, wenn sie in mehreren Ländern gleichzeitig ausbricht. Das Corona-Virus ist eine Pandemie.
Kleine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe