1. Welche Geschäfte außer den Lebensmittelläden dürfen ab Dienstag wieder öffnen?
Folgende Geschäfte dürfen, laut Gesundheitsministerium, wieder öffnen:
- Tankstellen und dazugehörige Waschstraßen,
- Auto- und Fahrradwerkstätten,
- Baustoff-, Eisen- und Holzhandels-Geschäfte,
- Bau- und Gartenmärkte,
- Pfand-Leih-Anstalten und
- der Edelmetall-Handel
Wichtig: Ab Dienstag dürfen alle Geschäfte wieder aufsperren, die maximal 400 Quadratmeter Fläche für Kunden zu Verfügung haben. Diese Beschränkung gilt nicht für Bau- und Gartenmärkte. Ebenso nicht für den Baustoff-Handel. Geschäfte in Fachmarktzentren dürfen öffnen, wenn die Verkaufsfläche nicht größer als 400 Quadratmeter ist.
2. Welche Händler dürfen (noch) nicht wieder aufsperren?
Die Einkaufszentren dürfen noch nicht aufsperren. Dazu gehören auch die kleineren Geschäfte in den Einkaufszentren. Da alle Geschäfte verbunden sind, sind die 400 Quadratmeter deutlich überschritten. In einem Fachmarktzentrum haben die Läden eigene Eingänge. Deswegen dürfen diese schon öffnen. Die großen Möbelhäuser dürfen auch noch nicht öffnen. Das verärgert diesen Bereich natürlich. Möbelhäuser müssen wegen der Größenbeschränkung geschlossen bleiben, die Baumärkte aber nicht. Baumärkte und Möbelhäuser bieten nämlich teilweise gleiche Waren an. Handelsvertreter wollten, dass die Regel „1 Kunde pro 20 Quadratmeter“ für alle Geschäfte gilt. Dann hätten nämlich alle wieder öffnen dürfen. Doch es konnte nicht durchgesetzt werden.
3. Können größere Geschäfte ihre Fläche nicht einfach für einige Zeit verkleinern?
Bis zum Schluss hat man gehofft, dass man einfach seine Fläche verkleinern darf. Durch die Verordnung von Minister Rudi Anschober geht das jedoch nicht.
4. Wie lange gilt die Verordnung?
Bis 30. April. Andere Geschäfte können frühestens Anfang Mai wieder öffnen. Und das auch nur vielleicht. Es hängt davon ab, wie sich die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Personen entwickelt.
5. Welche Abstände müssen beim Einkaufen eingehalten werden?
In jedem Geschäft ist mindestens ein Meter Abstand zu halten. So wie es bis jetzt auch in den Lebensmittelläden war. Dort wird aufgepasst, dass Kunden nur noch mit Einkaufswagen in den Markt gehen. Diese werden nach jedem Gebrauch desinfiziert. So kann nur eine bestimmte Anzahl an Kunden gleichzeitig in ein Geschäft. Neu ist aber, dass in kleineren Geschäften (bis 400 Quadratmeter), die am Dienstag wieder aufsperren, die Regel „Nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter“ gilt. Sollte ein Geschäft nur20 Quadratmeter haben, darf immer nur ein Kunde rein. Die Händler müssen das vorher anmerken. Es könnte bei kleinen Geschäften zu Warteschlangen kommen.
6. Gilt das zum Beispiel auch für Bäckereien und Trafiken?
Nein. Für alle Geschäfte, die bis jetzt immer offen hatten, gilt der Hygiene-Erlass. Die Regel „1 Kunde pro 20 Quadratmeter“ gilt nur für Geschäfte, die am Dienstag wieder öffnen. Viele Bäckereien, Apotheken etc. achten aber trotzdem auf die Anzahl der Kunden im Geschäft.
7. Wer muss eine Maske tragen?
Die Maskenpflicht gilt für alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt und für alle Kunden, egal wie groß das Geschäft ist. Die Geschäfte müssen aber keine Masken zu Verfügung stellen. Wichtig ist, dass Mund und Nase bedeckt sind. Dazu kann man auch ein Tuch, einen Schal oder eine selbst genähte Maske verwenden. Außerdem gibt es im Lebensmittel-Handel bereits seit einer Woche strenge Hygienevorschriften. Dazu gehörend, dass Desinfektionsmittel bereitgestellt werden muss und der Plexiglas-Schutz an der Kassa.
8. Wie lange dürfen Geschäfte momentan offen haben?
Die Geschäfte dürfen im Moment nur noch von 7.40 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet haben. Nicht länger. Und das auch nur wenn es keine einschränkenden Öffnungszeiten-Regelungen in anderen Verordnungen gibt.
9. Welche Strafen drohen Händlern bei Nicht-Einhaltung der Regeln?
Sollte jemand mehr Kunden in sein Geschäft lassen als erlaubt ist, verstößt dieser Händler gegen eine behördliche Anordnung. Er erhält eine Geldstrafe von bis zu 3600 Euro. Wenn größere Händler mit mehr als 400 Quadratmeter Geschäftsfläche ihre Geschäfte aufsperren, obwohl sie es noch nicht dürfen, müssen sie bis zu 30.000 Euro Strafe zahlen.
10. Wie viel der Handelsfläche steht ab heute zur Verfügung?
56 Prozent, laut dem Beratungs-Unternehmen Regioplan. Große Mode- und Elektronikgeschäfte gehören noch nicht dazu. Sie haben momentan nur ihre Online-Shops.
Kleine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe