1.      Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind Ausgaben, die man wegen seines Berufes macht. Diese Ausgaben sind notwendig, damit man die Arbeit machen kann. Wenn ich eine Ausgabe habe, muss ich etwas bezahlen. Damit diese Ausgaben bei der Berechnung der Steuern abgezogen werden können, müssen sie höher als 132 Euro sein. Die Steuern werden jährlich vom Finanzamt berechnet.

2.      Was GENAU sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind beispielsweise Ausgaben für

·         das Internet,

·         das Telefon,

·         Bücher, die man braucht, um sich zu informieren über die Arbeit

·         Arbeitsmittel, also z.B. Druckerpapier, Kugelschreiber, etc.

·         Fortbildungs- und Umschulungskosten. Fortbildungen sind Kurse, bei denen man neue Sachen für seine Arbeit lernt. Umschulung bedeutet, dass man einen Beruf nicht mehr machen möchte und etwas ganz Neues lernt.

·         Berufliche Fahrt- und Reisekosten. Wenn man für die Arbeit wohin fahren muss, bekommt man dafür das Geld zurück.

·         Betriebsratsumlage. Wenn jemand in einem Büro arbeitet und dort angestellt ist, wird ihm von seinem monatlichen Gehalt mehrere Teile abgerechnet. Einer dieser Teile geht an den Betriebsrat. Deswegen heißt dieser Teil Betriebsratsumlage. Der Betriebsrat hilft Menschen, wenn sie Probleme in der Arbeit oder mit ihrem Chef haben.

Wie schon erwähnt, müssen Werbungskosten pro Jahr höher als 132 Euro sein. Sonst kann man sie in der Steuererklärung nicht angeben. Wenn man von seiner Firma schon Geld für die Ausgaben bekommen hat, muss man genau überprüfen, ob man diese Ausgaben noch in der Steuererklärung angeben darf.

3.      Was genau muss ich bei den Arbeitsmitteln bedenken?

Arbeitsmittel sind Sachen, die man braucht, um seine Arbeit machen zu können. Wenn man im Büro arbeitet, sind das beispielsweise der Computer, der Drucker, der Scanner, das Druckerpapier, Druckerpatronen oder Schreibutensilien. Schreibutensilien sind Kugelschreiber aber umfassen auch alle Dinge, die man braucht, um im Büro zu arbeiten. Das kann auch ein Block aus Papier sein. Wenn die Ausgaben für Arbeitsmittel einen gewissen Betrag nicht übersteigen, nennt man sie auch „geringwertige Wirtschaftsgüter“. Im Jahr 2019 war dieser Betrag 400 Euro. Für das Jahr 2020 ist der Betrag erhöht worden, es sind dann 800 Euro.

Wenn die Ausgaben im Jahr 2019 nicht höher als 400 Euro und im Jahr 2020 nicht höher als 800 Euro sind, kann man die Ausgaben komplett von der Steuer abziehen. Wenn die Ausgaben höher als 400 oder 800 Euro sind, ist die Regelung sehr kompliziert. Wenn man Arbeitsmittel kauft, die höher als 400 oder 800 Euro sind, muss man überprüfen, wann man diese Arbeitsmittel gekauft hat. Hat jemand die Arbeitsmittel nach dem 30. Juni gekauft, kann er im ersten und letzten Jahr, indem er das Arbeitsmittel verwendet, nur die Hälfte von der Steuer abziehen. Es gibt Arbeitsmittel, bei denen es einen sogenannten Privatanteil gibt. Ein gutes Beispiel ist der Computer. Diesen nutzt man oft auch privat, vor allem wenn man von zu Hause aus arbeitet. Bei Computern gibt es einen Privatanteil von 40 Prozent. Man kann dann weniger von der Steuer abziehen. Wenn man beweisen kann, dass man den Computer nur für den Beruf verwendet, kann der Privatanteil auch kleiner sein.  

4. Wann ist mein Zimmer ein Arbeitszimmer?


Wenn man von zu Hause arbeitet, braucht man einen Platz, an dem man arbeitet. Ein Zimmer in einer Wohnung oder in einem Haus ist dann ein Arbeitszimmer, wenn man das Arbeitszimmer von der Wohnung aus betreten kann. Es darf kein Durchgangszimmer sein. Ein Durchgangszimmer ist ein Zimmer, das zwischen mehreren Zimmern liegt und durch das man gehen muss, um zum anderen Zimmer zu kommen. Im Arbeitszimmer sollten keine privaten Dinge liegen. Private Dinge können beispielsweise ein Fernseher, ein Gästebett oder das Spielzeug der Kinder sein.

5. Kann die Einrichtung im Arbeitszimmer von der Steuer abgezogen werden?


Die Regelung zur Einrichtung im Arbeitszimmer ist ebenfalls kompliziert. Einrichtungsgegenstände wie beispielsweise der Schreibtisch oder das Bücherregal dürfen nicht von der Steuer abgezogen werden. Es gibt ein sogenanntes Abzugsverbot. Wenn man aber einen Schreibtisch nur für die Arbeit braucht und kauft, gibt es eine Sonderregel. Wenn man den Schreibtisch nur für die Arbeit braucht und ihn extra gekauft hat, kann man den Schreibtisch möglicherweise absetzen.

Arbeitsmittel wie beispielsweise der Drucker können steuerlich immer abgezogen werden. Es ist egal, ob sich der Drucker in einem Arbeitszimmer oder einem Privatzimmer befindet.

6. Kann wegen eines Arbeitszimmers die Miete zum Teil von der Steuer abgezogen werden?


Damit das geht, muss das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Arbeit sein. Mittelpunkt der Arbeit bedeutet, dass man dort einen Großteil seiner Zeit in der Arbeit verbringt.

Das Arbeitszimmer darf nur für die Arbeit verwendet werden. Wenn das der Fall ist, kann man die Miete oder die Betriebskosten teilweise abziehen von der Steuer. Die Miete ist das Geld, das man bezahlen muss, damit man in einer Wohnung leben darf. Wenn man eine Wohnung oder ein Haus gekauft hat und für die Arbeit verwendet, kann man auch Ausgaben wie die Zinsen für ein Darlehen von der Steuer abziehen. Man bezahlt dann vielleicht weniger Steuern. Ein Darlehen ist Geld, das man von der Bank bekommen hat. Man muss dieses Geld zurückbezahlen. Dafür muss man der Bank Zinsen zahlen. Zinsen ist Geld, das man zum eigentlichen Geld extra dazu bezahlt. Man muss mehr zurückbezahlen, als man bekommen hat.

7. Ist es wichtig, wie viel Zeit ich im Arbeitszimmer verbringe?


Wie schon erwähnt, muss das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Arbeit sein. Es gibt Berufe, bei denen es sicher ist, dass das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der Arbeit ist. Solche Berufe sind Schriftsteller, Buchhalter und Gutachter. Ein Gutachter ist ein Experte, der seine Meinung zu einem bestimmten Problem gibt. Ein Gutachter bekommt Geld für seine Einschätzungen. Wenn der Mittelpunkt der Arbeit außerhalb des Arbeitszimmers liegt, kann man die Ausgaben nicht von der Steuer abziehen. Das ist beispielsweise so bei Lehrern und Richtern.