Die Corona-Krise führt zu starken Veränderungen im Alltag. Eine negative Folge der Krise ist, dass viele Menschen ihren Job verloren haben und weniger Geld haben.
Viele Leute wenden sich an Versicherungen, um ihr Auto abzumelden oder stillzulegen. Auch Taxiunternehmen machen das.
Abmeldungen werden auch jetzt durchgeführt. Die Mitarbeiter der Versicherungen nehmen Dokumente und Kennzeichen kontaktlos entgegen. Man kann sie hinterlegen oder sie werden zu Hause abgeholt.
Abmelden oder hinterlegen?
Es stellt sich die Frage, ob man sich durch Ablegung oder Stilllegung wirklich Geld erspart.
Eine Abmeldung kostet in Österreich nichts. Durch die Abmeldung des Fahrzeugs entfallen die motorbezogenen Steuern und monatlichen Kosten für die Versicherung, die sogenannten Prämien. Will man das Auto später wieder anmelden, kostet das 193,50 Euro. Doch kann man ein abgemeldetes Fahrzeug verkaufen.
Das geht bei einer Hinterlegung nicht. Hinterlegt werden in diesem Fall das Kennzeichen und der Zulassungsscheines des Fahrzeuges. Bei einer Hinterlegung das das Auto allerdings nicht auf einer öffentlichen Fläche abgestellt werden. Eine Hinterlegung muss mindestens 45 Tage erfolgen. Erst dann kann man das Auto wieder anmelden und mit ihm fahren. Bei einer Hinterlegung fallen keine Steuern und keine Neuanmeldegebühren an. Ob eine Versicherungsprämie zu zahlen ist, hängt von der Versicherung ab.
Der gleiche Ablauf gilt für Motorräder.
Frist fürs Pickerl wurde verlängert
Eine gute Nachricht gibt es noch für all jene, bei denen das Pickerl ihres Autos fällig ist oder bald wird. Das ist jene Überprüfung des Autos, die jährlich in einer Werkstatt gemacht werden muss. Dabei wird überprüft, ob das Auto noch verkehrstauglich ist. Mit einem abgelaufenen Pickerl zu fahren, kann teuer werden. Die Strafe beläuft sich auf bis zu 5000 Euro.
Doch es gibt Entwarnung: Der Nationalrat hat aufgrund der Corona-Krise beschlossen, dass die Frist für diese Pickerl-Überprüfung bis 31.Mai verlängert wird.
Kleine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe