Aufgrund der Corona-Krise sind die meisten Geschäfte und Lokale seit 16. März geschlossen. Zur Unterstützung der Unternehmen hat die Regierung den Nothilfefonds für Unternehmen errichtet. Das sind Hilfsgelder. Die Obergrenze der Hilfsgelder liegt bei drei Monatsumsätzen. Anträge sind ab nächster Woche möglich.

Hilfe in zwei Stufen 

Alle Details zum Nothilfefonds wurden am Freitag am Vormittag bei einer Pressekonferenz vorgestellt. Das Modell zur Unterstützung für Unternehmen hat zwei Stufen.
Die erste Stufe ist ein Kredit mit einer staatlichen Garantie von 90 Prozent. Unter Kredit versteht man ganz allgemein den Betrag, den man von einem anderen oder von einer Bank geliehen bekommt. Die Kreditrate ist die vereinbarte Teilzahlung für einen geliehen Geldbetrag. Auch Zinsen müssen bezahlt werden.
Ansprechpartner für den Nothilfefonds sind die Hausbanken. Firmen, die mindestens 40 Prozent weniger Umsatz als sonst haben, können diese Kredite beantragen. Die Kredite laufen auf fünf Jahre und können verlängert werden.

Die zweite Stufe ist die Rückzahlung von Verlusten, die durch die Corona-Maßnahmen entstanden sind. Das können Zahlungen für Mieten, Betriebskosten und Internet sein. Außerdem gibt es einen Ersatz für Waren, die nach der Krise nicht mehr verkaufbar sind. Das sind Produkte, die verderben oder nur in einer bestimmten Zeit zu verkaufen sind. Wer 40 bis 60 Prozent der Umsätze verloren hat, bekommt 25 Prozent ersetzt. Wer 60 bis 80 Prozent verloren hat, bekommt 50 Prozent ersetzt. Wer über 80 Prozent verloren hat, bekommt 75 Prozent ersetzt. Abgerechnet wird mit Ende des Wirtschaftsjahres.

Kreditraten aussetzen

Eine weitere Maßnahme wurde vorgestellt. Privatpersonen und Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeiter, die wegen der Corona-Krise weniger Einkommen haben, können bei der Bank die Zahlung von Kreditraten für mindestens drei Monate aussetzen.