Gegen die französische Politikerin Marine Le Pen von der Partei „Rassemblement National“ wird ein Gerichts-Prozess wegen Veruntreuung von EU-Geldern geführt. Veruntreuung ist eine Form von Betrug. In diesem Fall geht es beim Vorwurf der Veruntreuung vereinfacht gesagt darum, dass öffentliches Geld der Europäischen Union (EU) von Marine Le Pen und ihrer Partei nicht ordnungsgemäß verwendet worden sein soll.
Le Pen droht bei Verurteilung Verlust des passiven Wahlrechts
Die Staats-Anwaltschaft fordert 5 Jahre für Marine Le Pen und den Entzug des passiven Wahlrechts. Das würde bedeuten, dass sie nicht als Politikerin bei Wahlen antreten darf. Marine Le Pen ist Vorsitzende des „Rassemblement National“ und hat bereits mehrfach versucht, Präsidentin Frankreichs zu werden. Bei den letzten beiden Präsidentschaftswahlen hat sie jeweils in der 2. Runde gegen Emmanuel Macron verloren. Die nächsten Präsidentschafts-Wahlen in Frankreich sind für das Jahr 2027 geplant.
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Inklusive Redaktion/Team LebensGroß