Im nächsten Schul-Jahr wird es zu Änderungen bei der Vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA) geben. Diese Arbeit ist ein Teil der Matura. Dabei haben sich Schülerinnen und Schüler schriftlich mit einem selbst-gewählten Thema beschäftigt. Bei der Matura hat es dann eine mündliche Präsentation zu der Arbeit gegeben. Die Vorwissenschaftliche Arbeit war bisher vor allem an Gymnasien Teil der Matura.

Änderungen

Dies wird sich ändern. Die VWA wird ab dem Schul-Jahr 2024-25 „Abschließende Arbeit“ heißen. Für die Abschließende Arbeit suchen sich die Schülerinnen und Schüler ein Thema aus. Dieses Thema können sie zum Beispiel als Video oder Podcast behandeln und abgeben. Wichtig ist vor allem, dass die Bearbeitung des Projekts für die Lehrerinnen und Lehrer nachvollziehbar ist. Durch KI-Programme ist es nämlich immer einfacher, einen Text von einem Computer schreiben zu lassen. Oftmals ist es dann schwierig, diesen Text von dem Text eines Menschen zu unterscheiden.

Bis zum Schul-Jahr 2028-29 können Schülerinnen und Schüler ansuchen, die Abschließende Arbeit nicht zu machen. Dann müssen sie bei der Matura eine zusätzliche schriftliche oder mündliche Prüfung machen.