Tierschutz-Minister Johannes rauch stellte am Samstag (3. Februar) ein neues Tierschutz-Gesetz vor. Das Gesetz wird ab April in Kraft treten.

Das sind die wichtigsten Punkte des neuen Tierschutz-Gesetzes:

Hunde:

Für den Hunde-Besitz ist österreichweit eine 2 Stündige Praxis-Einheit vorgeschrieben.

Beiß und Angriffstraining:

Das Beiß- und Angriffs-Training ist nur mehr mit der Absolvierung von entsprechenden Prüfungen möglich. Der Hund muss in Zukunft eine Wesens-Prüfung absolvieren.

Qual-Zucht:

Die Regeln für die Qual-Zucht werden auch strenger werden. So dürfen Tiere mit Qual-Zucht-Merkmalen nicht beworben und ausgestellt werden.

Illegaler Welpen-Handel:

Der Kauf sowie Verkauf von illegalen Hunden werden in Zukunft unter Strafe gestellt.

Exotische Tiere:

Wer „Exotische” Tiere wie unter anderem Reptilien oder Papageien halten möchte, muss einen Nachweis vorlegen.

Zirkus-Tiere:

Im Zirkus dürfen zudem nicht mehr Kamelle und Büffel gehalten werden.