Tierschutz-Minister Johannes rauch stellte am Samstag (3. Februar) ein neues Tierschutz-Gesetz vor. Das Gesetz wird ab April in Kraft treten.
Das sind die wichtigsten Punkte des neuen Tierschutz-Gesetzes:
Hunde:
Für den Hunde-Besitz ist österreichweit eine 2 Stündige Praxis-Einheit vorgeschrieben.
Beiß und Angriffstraining:
Das Beiß- und Angriffs-Training ist nur mehr mit der Absolvierung von entsprechenden Prüfungen möglich. Der Hund muss in Zukunft eine Wesens-Prüfung absolvieren.
Qual-Zucht:
Die Regeln für die Qual-Zucht werden auch strenger werden. So dürfen Tiere mit Qual-Zucht-Merkmalen nicht beworben und ausgestellt werden.
Illegaler Welpen-Handel:
Der Kauf sowie Verkauf von illegalen Hunden werden in Zukunft unter Strafe gestellt.
Exotische Tiere:
Wer „Exotische” Tiere wie unter anderem Reptilien oder Papageien halten möchte, muss einen Nachweis vorlegen.
Zirkus-Tiere:
Im Zirkus dürfen zudem nicht mehr Kamelle und Büffel gehalten werden.
Hier geht es zur Original-Geschichte
Kleine Zeitung Inklusiv/Team LebensGroß