Ab heute (1. Februar) können homosexuelle Personen, die bis 2002 strafrechtlich verfolgt wurden eine Entschädigung beantragen. Die Anträge für die Entschädigung können entweder direkt vor Ort beim Landes-Gericht oder per Post gestellt werden. Die Höhe der Zahlung beträgt zwischen 500 und 3.000 Euro.
Hier finden Sie weitere Informationen: Entschädigungszahlungen und Rehabilitierungen - BMJ
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Kleine Zeitung Inklusiv/Team LebensGroß