Ab heute (1. Februar) können homosexuelle Personen, die bis 2002 strafrechtlich verfolgt wurden eine Entschädigung beantragen. Die Anträge für die Entschädigung können entweder direkt vor Ort beim Landes-Gericht oder per Post gestellt werden. Die Höhe der Zahlung beträgt zwischen 500 und 3.000 Euro.

Hier finden Sie weitere Informationen: Entschädigungszahlungen und Rehabilitierungen - BMJ