Nun ist es fix. Das Amts-Geheimnis wird abgeschafft. Das Gesetz soll ab 2025 gelten. Aufgrund des Amts-Geheimnisses müssen wichtige Informationen geheim halten werden. Das sind zum Beispiel Informationen über Personen oder auch Behörden. Neben Staats-Anwaltschaften und staatlichen Behörden, müssen Bund, Land sowie Gemeinden in Zukunft ihre Informationen offenlegen.

Österreichische Bürger sollen besser Bescheid wissen, wie in Bundes-Ländern, Städten, Gemeinden sowie auch Ämtern gearbeitet wird. Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern sind vom Gesetz ausgenommen.