Damit das neue Gesetz auch gültig wird, muss es im Nationalrat mit einer Zweidrittel-Mehrheit beschlossen werden. Die aktuelle Regierung aus den Parteien ÖVP und Grüne braucht dazu auch die Zustimmung von den Parteien SPÖ oder FPÖ.
Erklärung: Amtsgeheimnis
Das Amtsgeheimnis gibt es in Österreich seit 1925. Es bedeutet, dass manche Informationen von Ämtern nicht weitergegeben werden dürfen. Man spricht auch von der Schweigepflicht. Das führt aber auch dazu, dass Bürger und Bürgerinnen bei Ämtern oft keine ausreichende Auskunft erhalten, auf Fragen die sie haben. Mit dem neuen Gesetz soll sich das verbessern.