Die Regierung konnte sich gerade noch rechtzeitig einigen. Denn den Mieterinnen und Mietern in Altbauten steht schon bald eine Erhöhung der Richtwert-Mieten um 8,6 Prozent an.

Erklärung: Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Maßnahme, mit der ein Anstieg der Mietpreise reguliert werden soll. Außerdem soll die Mietpreisbremse ein bezahlbares Wohnen möglich machen. Mit dieser Regelung dürfen die ortsüblichen Mieten nicht mehr zu Wucherpreisen angeboten werden.

Erklärung: Richtwert -Mieten

Der Richtwert ist jener Betrag, der maximal für einen Quadratmeter einer Wohnung pro Monat verlangt werden darf. Richtwertmieten gibt es nur bei Wohnungen in Altbauten.