Es gibt aber auch Ausnahmen von der Impf-Pflicht. Zum Beispiel müssen sich schwangere Frauen nicht impfen lassen. Oder Menschen, die in den letzten sechs Monaten die Corona-Krankheit hatten. Es gibt aber auch Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen. Dazu gehören Menschen nach dem Einsetzen von einem neuen Organ. Oder auch Menschen mit einem extrem schlechten Immunsystem. Wer sich nicht impfen lassen kann, braucht eine ärztliche Bestätigung.