Alle 3 Monate gibt es sogenannte "Impfstichtage". An denen müssen alle Personen, die von der Impfpflicht erfasst sind, geimpft sein. Oder sie müssen einen Ausnahmegrund in einem Impfregister eingetragen haben. Wer das nicht tut, muss bis zu 3.600 Euro Strafe zahlen. Der erste Impfstichtag ist der 15. März.