Mit 1. Juli wird auch die Maskenpflicht in Lokalen abgeschafft, ebenso wie im Theater. Es gilt aber die 3-G-Regel. Man muss geimpft, getestet oder genesen sein. Wo die 3-G-Regel nicht gilt, braucht man keine FFP2-Maske mehr, es genügt ein normaler Mund-Nasen-Schutz. Das gilt zum Beispiel für öffentliche Verkehrsmittel, Geschäfte und Museen. Nur in Pflegeheimen und Spitälern bleibt die FFP2-Maskenpflicht.