Zum Beispiel wird die Umsatzsteuer auf nicht-alkoholische Getränke gesenkt, und zwar von 20 Prozent auf 10 Prozent. Die Getränke im Lokal werden aber nicht billiger verkauft. Der Wirt zahlt um 10 Prozent weniger Steuern und verdient so mehr. Die Maßnahme gilt heuer von Juli bis zum Jahresende.