1. Welche wichtigen Schritte sollte man vor der Auswahl (s)eines Pflegeheims machen?
Altenwohn- und Pflegeheime unterscheiden sich hinsichtlich der Angebote, der Größe, der Einrichtung, der Verpflegung oder auch des Konzepts. Jeder Mensch hat eigene Vorstellungen bzw. persönliche Bedürfnisse. Daher ist es wichtig, vorab Besichtigungstermine in Heimen zu vereinbaren. Ideal ist, sich dort sowohl mit der Heimleitung, der Pflegedienstleitung und wenn möglich auch mit Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses zu unterhalten. Schauen Sie sich auch die Heimordnung und vorab die Homepage der Betreuungseinrichtung an.

2. Welche Grundstandards darf ein Pflegebedürftiger in jedem steirischen Pflegeheim erwarten?
Jedes steirische Pflegeheim ist nach dem Steiermärkischen Pflegeheimgesetz bewilligt. Es schreibt den Heimen beispielsweise vor, wie viel Personal in Abhängigkeit von den Pflegegeldstufen zu beschäftigen ist und welche infrastrukturellen Mindestanforderungen zu erfüllen sind. Solche infrastrukturelle Mindestanforderungen sind (Auswahl): Ein Pflegeheim muss so gelegen sein, dass die Heimbewohner am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen können. Es muss überschaubar und familiär strukturiert sein. Es dürfen nur mehr Ein- oder Zweibettzimmer errichtet werden, jeweils mit einem eigenen Bad. Die Richtgrößen für die Zimmer sind: 14 m2 für Einbettzimmer, 22 m2 für Zweibettzimmer (exkl. Bad und Vorraum). Dazu muss ein Heim Kommunikations- und Therapieräume sowie ein Pflegebad haben. Und es muss barrierefrei und rollstuhlgerecht sein.

3. Welche Rechte haben steirische Pflegeheimbewohner?
Auch hier kommt das steirische Pflegeheimgesetz zur Anwendung (Auswahl): Pflegeheimbewohner haben ein Recht auf einen höflichen, diskreten und würdevollen Umgang mit ihrer Person. Sie dürfen eine fachgerechte Pflege, Betreuung und (auf Wunsch) therapeutische Maßnahmen erwarten. Sie haben ein Recht darauf, in die eigene Pflegedokumentation Einsicht zu nehmen und auf die freie Arztwahl. Beschwerden müssen angenommen, behandelt und erledigt werden.
Das Essen (inklusive besonderer Ernährungsformen und Diäten) muss den üblichen Lebensverhältnissen der Heimbewohner entsprechen. Und sie haben ein Recht auf persönliche Kleidung.

4. Wer überprüft die Qualität der steirischen Pflegeheime?
Für die Kontrolle der gemeinnützigen und privat-gewerblichen Pflegeheime sind die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig. Für die Kontrolle der öffentlichen Pflegeheime die Landesregierung.