Home, sweet Heim“. Oder „Heim, sweet Home“. Auf die „Alternativen Lebensräume“ trifft beides zu. 2009 hat das Projekt in Kärnten durchgestartet – damals noch mit nur drei Einrichtungen, aber bereits mit dem Versprechen, leicht pflegebedürftigen Senioren eine lebenswerte Zukunft zu bieten.
Aktuell werden in Kärnten 22 „Alternative Lebensräume“ betrieben. „Es sind ausschließlich private Einrichtungen“, weiß Pflegeanwältin Christine Fercher-Remler. „Die werden in der Regel von Personen mit familiärem Hintergrund betrieben.“ Die Einrichtungen können je nach Platzangebot bis zu sechs familienfremde betreuungsbedürftige bis leicht pflegebedürftige Personen bei sich unterbringen. Im Vordergrund stehen das Wohnen in einem Familienverband sowie der Erhalt von Betreuungsleistungen. Voraussetzung: Die KlientInnen müssen ausreichend mobil sein und keine selbst- oder eigengefährdenden Verhaltensweisen zeigen. Bei steigender Pflegebedürftigkeit ist ein Umzug ins Pflegeheim obligat.
Was die Kosten betrifft: Im Rahmen der Kärntner Mindestsicherung kann das Land den verbleibenden offenen monatlichen Betrag übernehmen , wenn die eigene Pension beziehungsweise das eigene Vermögen hierzu zu gering ist.