FRAGE: Die Waschmaschine und der Trockner in unserem Eigentums-Wohnhaus sind durch unsachgemäße Behandlung öfter defekt. Leider kennen wir die Verursacher nicht. Müssen die Eigentümer das hinnehmen und ständig zahlen oder ist es möglich, diese Einrichtung durch Abstimmung aufzulösen?

Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer antwortet: Die Waschküche ist ein allgemeiner Teil der Liegenschaft und ist daher im Rahmen der ordentlichen Verwaltung instand zu halten.

Wenn nachweisbar wäre, wer die Beschädigung verursacht hat, könnte sich die Eigentümergemeinschaft beim Verursacher der Schäden regressieren.

Wenn das aber wie im gegebenen Fall nicht so ist, kann die Eigentümergemeinschaft nur einstimmig festlegen, dass die Waschküche aufgelassen wird. Ansonsten hat der Verwalter die notwendigen Aufträge zu vergeben.

Ein Miteigentümer könnte einen Antrag auf Durchführung der notwendigen Erhaltungsarbeiten einbringen, wenn die notwendigen Arbeiten nicht beauftragt werden.