FRAGE: Ich habe einen gebrauchten Jeep gekauft, bei dem es Vorschäden im normalen Ausmaß gegeben hat. Als ich jetzt die Polizze für die Kasko-Versicherung erhalten habe, war ich sehr überrascht. Darin heißt es: „Im Schadensfall werden diese Schäden nicht ersetzt bzw. in Abzug gebracht!“ Ist das korrekt?
Gabriele Zöscher vom ÖAMTC antwortet: Für den Abschluss einer Kaskoversicherung eines gebrauchten Kfz ist eine sogenannte „Kaskovorbesichtigung“ notwendig. Bei dieser Besichtigung werden Vorschäden fotografiert und der Versicherung übermittelt.
Dies ist auch im gegenständlichen Fall passiert. Der Sachverständige (SV) stellte folgende Vorschäden fest: rechte Seitenwand eingedrückt; Heckklappe eingedrückt; hintere Stoßstangenverkleidung zerkratzt. Laut den beigelegten Fotos des Jeeps sind Eindellungen an der Heckklappe und der rechten Seitenwand erkennbar. Die Kratzer auf der hinteren Stoßstangenverkleidung sind am beigelegten Foto nicht erkennbar, wurden aber anscheinend vom SV bei der Besichtigung wahrgenommen und mussten daher ebenfalls vermerkt werden.
Allerdings ist es nicht so, dass jeder Vorschaden automatisch bei einem Schadenfall dazu führt, dass man keine Leistung von der Kaskoversicherung erhält, dies ist nur bei erheblichen Vorschäden der Fall. Aber ein Abzug ist natürlich möglich und auch zulässig, da der Bauteil ja schon einen Vorschaden hat. Dies geht auch aus dem Vermerk in der Polizze hervor: „Vorschäden werden im Schadenfall nicht ersetzt bzw. in Abzug gebracht.“