FRAGE: Mein ehemaliger Lebensgefährte und ich stehen im Mietvertrag. Ich bin ausgezogen; der Vermieter hat mir versprochen, mich aus dem Vertrag zu entlassen. Kann ich mich darauf verlassen?
Christian Lechner von der Mietervereinigung antwortet: Es wurde ein Mietvertrag mit zwei gleichberechtigten und verpflichteten Mitmietern geschlossen. Rechtlich gesehen können diese beiden Personen auf Mieterseite nur gemeinsam handeln.
Eine Vertragsänderung kann nur gemeinsam mit der anderen Mietpartei und dem Vermieter getroffen werden. Das einseitige und mündliche Vermieterversprechen reicht nicht aus.
Es muss auch die Zustimmung des anderen Mieters vorliegen. Dies soll alles schriftlich erfolgen – dergestalt, dass Sie zu einem bestimmten Termin mit allen Rechten und Pflichten aus dem Mietverhältnis entlassen werden und die verbleibende Partei (eventuell mit einem neuen Mitmieter) die Rechte und Pflichten übernimmt.
Geschieht dies nicht, bleiben Sie z. B. für die Miete haftbar. Kann die eine Mietpartei nicht bezahlen, kann der Vermieter die gesamte Forderung von der anderen Partei verlangen