FRAGE: In unserem Haus wurde vor zwanzig Jahren die Fernwärme eingeleitet. Da sich aber keine Mehrheit fand, haben drei Eigentümer das in Eigenregie erledigt. Mittlerweile haben sich mehr als die Hälfte der Eigentümer an die Fernwärme angeschlossen. Weil jetzt außerdem einige Reparaturen notwendig wären und diese nicht über die Hausverwaltung abgerechnet werden können, möchten wir die Anlage an diese übergeben. Wie kann man dieses Problem lösen? Ist die Hausverwaltung verpflichtet, legale Zustände herzustellen?

Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer antwortet: Eigentlich hätte die ursprüngliche Einleitung der Fernwärme mit Anschluss von nur drei Parteien bei Bezahlung von diesen drei Parteien der Einstimmigkeit bedurft. Nur damit hätte eine eigene Abrechnungseinheit dafür entstehen können.

Der Anschluss der weiteren Miteigentümer ist offenbar ohne Befassung der übrigen Miteigentümer geschehen. Inwieweit die ursprünglichen Betreiber dem Anschluss zugestimmt haben, geht leider aus der Anfrage nicht hervor.

Wenn nun die Fernwärmeübergabestation an die Eigentümergemeinschaft übertragen werden soll, ist meines Erachtens die Zustimmung aller Miteigentümer notwendig, da ich davon ausgehe, dass auch die Kostentragung nicht von allen Miteigentümern erfolgen soll, sondern nur von denjenigen, die die Anlage auch nutzen.

Die Hausverwaltung ist meines Erachtens nicht verpflichtet, sich in dieser Angelegenheit zu engagieren, wenn ursprünglich die Vereinbarung einstimmig war.