FRAGE: In letzter Zeit sieht man häufig, dass Fahrradfahrer vorne weiße, blinkende Lichter verwenden. Ist das erlaubt und wie lautet die rechtliche Regelung?

Johannes Loinger vom D.A.S. Rechtsschutz antwortet: Fahrradfahrer sind für andere Verkehrsteilnehmer gerade in der Dämmerung und Nacht schwer zu erkennen. Umso wichtiger ist eine gute Fahrradbeleuchtung. Nicht nur aufgrund der Gesetzeslage, sondern auch für die eigene Sicherheit sollte man die richtigen Beleuchtungsmittel wählen.

An Fahrrädern muss vorne und hinten eine Beleuchtung angebracht sein. Der Scheinwerfer vorne muss die Fahrbahn mit einem weißen oder hellgelben Licht ausstrahlen und darf kein Blinklicht sein. Auch auf die Lichtstärke kommt es an. Diese muss mindestens 100 cd („Candela“) betragen.

Im Gegensatz dazu darf das Rücklicht ein rotes Blinklicht mit einer Lichtstärke von mindestens ein cd sein.

Zusätzlich sind Rückstrahler erforderlich. Diese müssen vorne weiß und hinten rot sein und der ECE-Regelung entsprechen. Die Pedale müssen mit Rückstrahlern ausgestattet sein.