Im Jänner hat sich unser Leser die elektronische Jahresvignette für sei Auto gekauft. Vor Kurzem bekam er dann aber trotzdem eine Aufforderung zur Zahlung einer Ersatzmaut. „Im ersten Augenblick war ich überrascht und dachte, es muss ein Fehler vorliegen. Nach kurzer Prüfung bemerkte ich aber, dass ich bei der Kennzeicheneingabe einen Tippfehler gemacht habe!“, berichtete der Mann.
„Fehler können passieren“, dachte sich der Kunde, bezahlt hatte er ja, also werde er wahrscheinlich nach Aufklärung der Umstände die geforderte Strafe von 120 Euro gar nicht bezahlen müssen.
Als ersten Schritt führte der Mann sofort auf seinem Online-Account die Änderung auf die richtige Nummerntafel durch. Das kostete 18 Euro.
Seine Hoffnung auf Erlassung der Ersatzmaut wurde aber dennoch enttäuscht: „Ich habe mich telefonisch an die Asfinag gewandt und meinen Fall geschildert. Es wurde mir mitgeteilt, dass ich auf jeden Fall die geforderten 120 Euro zahlen muss. Man könne dagegen nichts tun, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen.“
„Es war uns im konkreten Zusammenhang (Eingabefehler beim Kennzeichen), bereits im Vorfeld zur Einführung der digitalen Vignette wichtig, unseren Kunden eine Hilfestellung zu geben. Aus diesem Grund ist auch die zweifache Eingabe des Kennzeichens (ohne Kopier-Möglichkeit) verpflichtend notwendig. Die Eingabe des korrekten Kennzeichens liegt dennoch in der Eigenverantwortung unserer Kunden“, erfuhren wir von der Pressestelle der Asfinag.
Da für das Kontrollsystem eine zweifelsfreie Unterscheidung zwischen einem Versehen oder einer bewussten Missachtung der Vignettenpflicht praktisch nicht möglich sei, gelte dieser Betrag für alle, wurde uns mitgeteilt: „Die ausgestellte Ersatzmaut-Forderung kann leider nicht kulanziert werden.“
Peter Filzwieser