Radfahren kann man fast überall ohne großen Aufwand, es macht Spaß und schult die Koordinationsfähigkeit. Gerade für Kinder, die noch wenig Rad-Erfahrung haben, ist es aber nicht ungefährlich: Rund 5000 Kinder werden in Österreichs Spitälern jährlich nach Radunfällen behandelt, wobei jede dritte Verletzung als schwer einzustufen ist.
Die wichtigste Schutzmaßnahme
Der Verein "Große schützen Kleine" mahnt deshalb eindringlich: "Bei jeder Fahrt mit dem Rad Helm tragen!" 25 % der an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie Graz nach einem Radunfall behandelten Kinder sind unter sechs Jahre alt, je rund 38 % 6–10 bzw. 11–14-Jahre alt.
„Jede dritte Verletzung ist als schwer einzustufen, wobei das Risiko mit dem Alter steigt. Liegt es bei den kleinen Kindern (0–6 Jahre) bei 19%, so erhöht es sich auf 28 % bei den 6–14-Jährigen und weiter auf 32 % bei den über 14-Jährigen. Denn: „Je älter die Kinder sind, desto schneller sind sie mit dem Fahrrad unterwegs, desto seltener tragen sie einen Helm und desto größer ist deshalb die Gefahr, sich schwer zu verletzen“, so Univ.-Prof. Holger Till, Präsident von "Große schützen Kleine" und Vorstand der Grazer Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie.
Bis zum 12. Lebensjahr ist Helmtragen Pflicht
72 % der Kopfverletzungen bzw. 83 % der schweren Kopfverletzungen betreffen Kinder und Jugendliche, die keinen Helm aufhatten. Helmtragen ist bis zum 12. Geburtstag gesetzlich verpflichtend.
Nach Ende der Helmtragepflicht setzt laut einer Studie des Forschungszentrums für Kinderunfälle des Vereins "Große schützen Kleine" nur mehr ein Drittel der 12–14-Jährigen einen Helm auf.
Die sinkende Zahl an HelmträgerInnen in der Altersgruppe der über 12-Jährigen geht mit einer deutlichen Zunahme schwerer Kopfverletzungen einher. Till dazu: „Unsere Zahlen zeigen, dass die gesetzliche Altersgrenze, die mitten in der Pubertät liegt, überdacht werden sollte. Eine Anhebung auf zumindest 15 Jahre, vergleichbar zum Schihelmgesetz, wäre definitiv sinnvoll.“
Nachschulung nötig
Auf der Straße dürfen Kinder, sofern sie die freiwillige Radfahrprüfung absolviert haben, ab 10 Jahren fahren, ansonsten erst ab 12 Jahren. Dabei ist die Selbsteinschätzung von Kindern, die die Radfahrprüfung absolviert haben, viel zu hoch. So können zwei von drei Kindern schon ein halbes Jahr nach der Prüfung die Rechtsregel nicht mehr richtig anwenden.