"Ich möchte Sie um Hilfe bitten!“, wandte sich eine verzweifelte Frau an den Ombudsmann: „Mein Mann verstarb durch einen Motorradunfall. Er hatte seit 2005 eine Unfallversicherung, aber diese weigert sich, die Versicherungssumme auszuzahlen. Könnten Sie bitte die Spitalsbefunde und die anderen Unterlagen noch einmal überprüfen?“
Wir baten den versierten Versicherungsexperten, Reinhard Jesenitschnig, den Fall und vor allem die Ablehnungsgründe genau unter die Lupe zu nehmen und dieser kam zu einem für unsere Leserin, die das Geld nach dem schweren Schicksalsschlag dringend benötigt hätte, leider sehr traurigen Ergebnis: „Aufgrund der vorliegenden Unterlagen, insbesondere des Obduktionsberichtes, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass hier zwar ein Unfallereignis nach den Versicherungsbedingungen vorliegt, aber der Tod nicht durch das Unfallereignis eingetreten ist. Dies wurde im Aktengutachten, welches auf dem Obduktionsergebnis fußt, richtig zusammengefasst!“, stellte der Experte fest.
Herz war geschädigt
Beim Mann unserer Leserin habe demnach seit Längerem eine Schädigung der koronaren Gefäße bestanden, welche zum Herzversagen führte. Der obduzierende Arzt habe einen Herzinfarkt vermutet, welcher aber aufgrund des kurz danach eingetretenen Todes nicht mit Sicherheit diagnostiziert werden konnte. Mit Sicherheit sei aber im Bericht der Pathologie „Herzinsuffizienz“ (Versagen des Herzmuskels) als Todesursache festgehalten.
„Der Sturz war Folge der Herzinsuffizienz, die beim Sturz erlittenen Verletzungen waren geringer Natur (Abschürfungen, äußerliche Wunde im Augenbereich und Prellungen), die keinesfalls zum Tod geführt hätten“, erklärte Jesenitschnig der Witwe.
Was ist ein Unfall?
In den Versicherungsbedingen sei beschrieben, was als Unfall anerkannt wird. Demnach liege ein solcher vor, „wenn die Mangeldurchblutung des Herzens und seiner Gefäße durch eine Verletzung verursacht wird, die ihre Ursache in einer von außen kommenden mechanischen Einwirkung hat“.
In unserem konkreten Fall sei aber das Herzversagen auf den schlechten Zustand der Gefäße zurückzuführen gewesen und nicht auf einen mechanischen Einfluss von außen! Die Versicherung habe also laut dem Experten die Zahlung zu Recht abgelehnt.
PETER FILZWIESER