FRAGE: Wir bekommen ein Kind und freuen uns sehr; aber da man nicht früh genug auch an die Zukunft denken kann, beschäftigt uns derzeit auch die Frage, wie sich die Kindererziehungszeiten einmal auf unsere zukünftige Pension auswirken werden. Gibt’s einen Betrag, der da angerechnet wird? Und wenn ja, wie hoch ist dieser?
Bernadette Pöcheim von der Arbeiterkammer antwortet: Die ersten vier Jahre nach Geburt eines Kindes werden als Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung mit einem monatlichen Wert von 1828,22 Euro (im Jahr 2018) gerechnet.
Bei Mehrlingen sind es die ersten fünf Jahre.
Liegt eine neuerliche Geburt vor Ablauf dieser Frist vor, werden die Zeiten für das ältere Kind durch die neuerliche Geburt begrenzt. Für das weitere Kind beginnen die Zeiten dafür aber wieder neu zu laufen.
Wird während der Kindererziehungszeiten bereits wieder gearbeitet, kommt zu dieser Beitragsgrundlage auch das Erwerbseinkommen dazu.
Es wirkt sich positiv auf die Pensionshöhe aus, wenn während der Kindererziehungszeiten bereits wieder gearbeitet wird.