FRAGE: Wir haben ein Schreiben der Stadt Villach erhalten, in dem eine Bauverhandlung angekündigt wird. Welche Rechte haben Anrainer?
Rechtsanwältin Nina Sadjak antwortet: Das Mitspracherecht der Anrainer ist im Baubewilligungsverfahren insofern beschränkt, als dass diese zum einen nur die Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte geltend machen können und zum anderen diese Rechte nur durch die rechtzeitige Erhebung entsprechender Einwendungen im Baubewilligungsverfahren wirksam gewahrt werden.
Anrainer können begründete Einwendungen insbesondere hinsichtlich der widmungsgemäßen Verwendung des Baugrundstückes, der Bebauungsweise, der Ausnutzbarkeit des Baugrundstückes, der Lage des Bauvorhabens, der Abstände von den Grundstücksgrenzen und von Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen auf Nachbargrundstücken, der Bebauungshöhe, der Brandsicherheit und der Gesundheit der Anrainer sowie des Immissionsschutzes erheben.
Ihr Vorbringen als Anrainerin im Baubewilligungsverfahren muss die Behauptung der Verletzung eines derartigen subjektiven Rechtes durch das Bauvorhaben Ihres Nachbarn zum Inhalt haben und es muss jedenfalls erkennbar sein, welche Rechtsverletzung behauptet wird.
Wird eine mündliche Bauverhandlung ordnungsgemäß anberaumt, so müssen bis spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Baubehörde oder während der Bauverhandlung derartige Einwendungen erhoben werden.