Unsere Leserin war bereits im Jahr 2013 in einen Unfall verwickelt. Damals ist sie bei einer Kreuzung mit roter Ampel stehen geblieben und ein Lkw fuhr ungebremst auf ihren Wagen auf.
„Ich war vollkommen unschuldig. Seither bin ich gesundheitlich sehr eingeschränkt“, berichtete die Frau, die inzwischen schon ziemlich verzweifelt ist: „Die Verschuldensfrage ist geklärt durch etliche Gutachten. Trotzdem zahlt die Versicherung nicht! Im Gegenteil, sie holt immer wieder Gutachter hinzu, die Gutachten schreiben, ohne mich gesehen zu haben. Diese wurden vom Gericht abgelehnt. Meine Forderung an diese Versicherung ist, dass sie endlich ihre Verantwortung tragen und meine Schäden bezahlen soll.“
Laufendes Verfahren
„Es handelt sich um ein laufendes Gerichtsverfahren, das gesetzesgemäß abläuft und von außen nicht beeinflusst werden kann“, erklärte uns Reinhard Jesenitschnig.
Nach Rücksprache mit dem Rechtsvertreter unserer Leserin erfuhr der Versicherungsexperte, dass bei dessen Mandantin Verletzungsfolgen aufgetreten seien, „die für den vorliegenden und von einem Sachverständigen rekonstruierten Unfallablauf völlig atypisch“ seien.
„Das heißt aber nicht, dass diese Verletzungen nicht Folge des Unfallgeschehens sein können!“, fügte Jesenitschnig an und erklärte: „Allerdings muss die Geschädigte beweisen, dass diese unfallbedingt eingetreten sind."
Dem stehe ein Gutachten eines Neurologen entgegen, der von der Versicherung beauftragt wurde.
Klage eingebracht
Nach einem Anwaltswechsel sei eine Klage eingebracht worden; dieses Verfahren sei „erst“ seit einem halben Jahr anhängig.
Der Gerichtssachverständige komme zum Schluss, dass die Verletzungen „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ auf den Unfall zurückzuführen sind. Dass er diese nicht „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ auf den Unfall zurückführt, lasse Raum für Zweifel.
Das Gericht habe daher beschlossen, eine ergänzende „fotogrammetrische Auswertung der Tachoscheibe des Lkw vornehmen zu lassen, um die Anprallgeschwindigkeit und deren dynamische Auswirkung zu prüfen.
Die Versicherung habe bereits einen geringen Schmerzensgeldbetrag bezahlt; sollte sich herausstellen, dass die Krankheitszustände der Frau Verletzungsfolgen aus dem Unfall sind, würde dies eine viel höhere Summe bedeuten.