FRAGE: Ich fuhr vor einiger Zeit mit meinem Pkw auf einer Freilandstraße, bei der die Fahrspuren durch eine durchgehende Sperrlinie getrennt waren. Auf der Gegenseite war ein Stau.
Ein Motorradfahrer fuhr über die Sperrlinie, um sich an den stehenden Fahrzeugen vorbeizuschlängeln. Er ist mir also entgegengekommen. Dadurch wurde ich genötigt, mein Fahrzeug abzubremsen und auf das Bankett auszuweichen, da die Straße relativ schmal war.
Ist da Vorbeischlängeln unter solchen Umständen überhaupt erlaubt und wer würde bei einem Unfall die Schuld tragen?
Die Experten vom D.A.S.-Rechtsschutz antworten: Ein Motorradfahrer darf zwar grundsätzlich an stehenden Kolonnen zum Beispiel im Stau vorbeifahren. Voraussetzung dabei ist allerdings, dass für dieses Manöver ausreichend Platz vorhanden ist und entgegenkommende oder abbiegende Fahrzeuge nicht behindert werden.
Aber auch bei diesem Vorbeischlängeln dürfen natürlich Sperrlinien nicht überfahren und sonstige Bodenmarkierungen nicht missachtet werden.
Um die Schuldfrage bei einem Unfall zu beurteilen, ist zu beachten: Kann man dabei lediglich dem Motorradfahrer ein Fehlverhalten vorwerfen, wird dieser auch die alleinige Schuld am Unfall zu tragen haben.
Nur wenn auch Sie gleichzeitig eine Verkehrsübertretung begangen haben (zum Beispiel überhöhte Geschwindigkeit), die einen Einfluss auf das Unfallgeschehen hatte, kann eine Teilschuld festgestellt werden.