FRAGE: Ich darf ja die Pflanzen vom Nachbarn, die auf meinen Grund wachsen, selbst zurückschneiden und muss sein Laub entfernen, stimmt das? Warum wird bei neu gepflanzten Hecken nicht einfach ein Meter Abstand eingehalten?
Rechtsanwalt Wolfgang Reinisch antwortet: Wie Ihr Leser richtig vermutet hat, ist es die Sache des Nachbarn, allenfalls in seinen Luftraum eindringende Teile von Pflanzen selbst zu schneiden und das Schnittgut zu entsorgen.
Beeinträchtigungen durch von Pflanzen des Nachbarn herab fallende Nadeln, Zapfen oder Blätter müssen – wie der Leser ebenfalls richtig vermutet hat – im Normalfall in Kauf genommen werden.
Der Vorschlag Ihres Lesers, bei Bauverhandlungen einen Mindestabstand zu Pflanzen der Hecken von der Grenze vorzuschreiben, ist deshalb nicht umsetzbar, da derartiges einer gesetzlichen Grundlage bedürfte. Eine derartige gesetzliche Grundlage existiert jedoch derzeit nicht.
Gleiches gilt für den Vorschlag, dass ein Bauwerber als Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung alle herrschenden Umstände und Beeinträchtigungen von vornherein akzeptieren müsste.
Auch dafür gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage.