Das Handelsgericht (HG) Wien hat einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Mediengruppe Österreich stattgegeben.

Abonnenten der Zeitung „Österreich“ hatten unaufgefordert Zeitschriften des Verlags im Testabo erhalten. Wer das Abo bzw. den höheren Abopreis nicht wollte, sollte die Magazine per Fax, E-Mail oder Anruf bei der Abo-Hotline abbestellen, schrieb der Verlag dann seinen Kunden.

Aggressive Geschäftspraktik

Der Verein für Konsumenteninformation klagte auf Unterlassung aggressiver Geschäftspraktiken – unverlangte Warenzusendungen sind nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ausdrücklich verboten.

Die Tatsache, dass jemand die Zeitung abonniert, bedeutet nicht, dass er damit veranlasst, dass ihm zusätzlich noch Zeitschriften geschickt werden, so das Wiener Handelsgericht.

„Ein unverlangtes Zeitschriftenabo zu stornieren ist für viele Konsumenten ein Ärgernis und ein unnötiger Zeitaufwand“, so Ulrike Docekal, Juristin im VKI. „Die Rechtslage ist außerdem eindeutig, Schweigen stellt keine Zustimmung dar, auch wenn das viele glauben. Unternehmer rechnen aber offenbar damit, dass die Kunden sich ohnehin nicht gegen die Mehrkosten wehren.“

Zurückschicken ist nicht nötig

Schon seit Längerem gilt in Österreich, dass unverlangte Waren behalten werden dürfen, außer es handelt sich klar um eine irrtümliche Zusendung.

Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken hat aber zusätzlich klargestellt, dass unverlangte Warenzusendungen europaweit eine aggressive Geschäftspraktik darstellen, gegen die Unterlassung geltend gemacht werden kann.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sie können es im Volltext unter www.verbraucherrecht.at einsehen.