Viele Wüstenrot-Bausparer waren im Vorjahr von ungewollten Kündigungen ihrer alten, gut verzinsten Bausparverträge betroffen.
Die Arbeiterkammer hat vier Musterprozesse geführt, bei denen Wüstenrot nun die Kündigungen zurückgenommen hat. Für alle anderen Betroffenen will Wüstenrot die Kündigungen aber nicht aufheben. Die Rechtslage ist weiter unklar.
Die AK ist der Ansicht: Bei Bausparverträgen, bei denen die Vertragssumme noch nicht erreicht wurde und daher ein Bauspardarlehen aufgenommen werden kann, ist eine Kündigung rechtswidrig.
Die AK fordert Wüstenrot auf, alle Kunden gleich zu behandeln und die Kündigungen zurückzunehmen.
Keine generelle Rücknahme
Generell will Wüstenrot aber die schon ausgesprochenen Kündigungen nicht zurücknehmen.
Wüstenrot hat laut AK mitgeteilt, dass die Rücknahme der Kündigungen in den eingeklagten Fällen „lediglich aus ökonomischen Gründen“ und im Hinblick auf den individuellen Fall ohne Anerkennung des Rechtsstandpunktes erfolgt sei.
„Ob die ausgesprochenen Kündigungen aus wichtigem Grund zulässig sind, ist nach wie vor unklar“, sagt Gabriele Zgubic von der AK. Es gebe dazu noch keine Judikatur in Österreich.
„Wir gehen jedoch nach wie vor davon aus, dass die ausgesprochenen Kündigungen zumindest in jenen Fällen rechtswidrig sind, in denen die Vertragssumme noch nicht erreicht wurde und daher die Aufnahme eines Bauspardarlehens nach wie vor möglich ist“, so Zgubic.