In "integrativen Betrieben" können jene Menschen mit Behinderung beschäftigt werden, die auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keinen Arbeitsplatz finden.
In Integrativen Betrieben werden Menschen mit Behinderung beschäftigt, die eine gewisse Leistung erbringen können. Ist eine solche Leistungsfähigkeit nicht gegeben, kommt als Alternative eine Beschäftigungstherapie in Frage. Die Experten der Arbeiterkammer erklären, Aufgaben und Bedingungen dieser Art von Beschäftigung.
Aufgaben eines Integrativen Betriebes
Integrative Betriebe sind modular aufgebaut und umfassen ein Modul Beschäftigung, ein Modul Berufsvorbereitung und ein Modul Dienstleistungen.
Menschen mit Behinderungen können ihre Leistungsfähigkeit entwickeln, erhöhen oder wieder gewinnen. Dadurch soll die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden.
Der Arbeitsplatz in einem Integrativen Betrieb ist nicht als Dauerarbeitsplatz gedacht. Wenn eine Vermittlung in einen anderen Betrieb nicht möglich ist, bleibt er den Beschäftigten aber erhalten.
Aufnahmebedingungen
Es gibt einige Voraussetzungen für die Aufnahme in einen Integrativen Betrieb.
Ein Beraterteam aus VertreterInnen von Land, Arbeitsmarktservice und Sozialministeriumservice sowie der Leitung des jeweiligen Integrativen Betriebes berät über die Aufnahme.
Eventuell werden noch VertreterInnen von Sozialversicherungsträgern, Arbeiterkammern und Wirtschaftskammern sowie FachexpertInnen für Rehabilitation beigezogen.
GeschäftsführInnen von Integrativen Betrieben sind bei der Aufnahme an die Empfehlungen des Beratungsteams gebunden.
Auf die Aufnahme in einen Integrativen Betrieb besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung
Ein Antrag um Aufnahme wird bei der Landesstelle des Sozialministeriumservices oder der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gestellt.
Beschäftigung
Der Integrative Betrieb übernimmt es, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen bereitzustellen. Es besteht ein voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, das sich am jeweils geltenden Kollektivvertrag orientiert.
Die integrativen Betriebe in Ihrem Bundesland finden Sie hier!