Der VKI hatte Anfang 2017 - im Auftrag der AK OÖ - erfolgreich eine Klage gegen die Bawag-P.S.K. geführt. Gegenstand des vom Oberlandesgericht Wien (OLG) rechtskräftig entschiedenen Urteils waren Klauseln zum Zahlungsverzug in Kreditverträgen (z. B.: SuperschnellKredit, Wohnbaukredit).

Die Bawag-P.S.K. hatte Kreditnehmern, die mit ihren Zahlungen in Rückstand geraten waren, auf Basis dieser Klauseln unzulässige Verzugszinsen und Mahnspesen verrechnet.

Einigung für Kunden

In der Folge startete der VKI - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Sammelaktion für die Betroffenen. Der VKI konnte nun mit der Bawag-P.S.K. eine außergerichtliche Einigung für Konsumenten erzielen.

Die Bank wird die Kontosalden richtig stellen bzw. entsprechende Kompensationen leisten. Betroffene Kunden wird die Bawag-P.S.K. von sich aus informieren, dass die Verzugszinsen gutgeschrieben werden. Die entsprechenden Informationsbriefe der Bank werden die Konsumenten bis Mitte Juli erhalten.

Mahngebühren

Auch verrechnete Mahngebühren müssen zur Gänze den Kundenkonten gutgeschrieben werden. Dies kann jedoch nicht automatisch erfolgen. Hier bietet der VKI eine Unterstützung zur Durchsetzung der Ansprüche an.

„Wir begrüßen die schnelle Einigung, da Konsumenten eine rasche Lösung bekommen und sie so schnell Geld bzw. eine Gutschrift erhalten”, erklärt die Leiterin der Abteilung Sammelaktionen des VKI, Ulrike Wolf. „Konsumenten, denen von der Bawag-P.S.K. Verzugszinsen und eventuell Mahnspesen verrechnet wurden, können sich an den VKI wenden”.

Sammelaktion

Die Teilnahme an der kostenlosen VKI-Sammelaktion ist bis 31. 12. 2017 möglich. Potentiell betroffen sind alle Konsumenten, die bei der Bawag-P.S.K. in Zahlungsverzug waren. Die Sammelaktion umfasst sowohl bestehende wie bereits beendete Kredite als auch aktive oder aufgelöste Girokonten