Von einem „unglaublich unfairen Fall seitens der Fluglinie KLM“ sieht sich unser Leser betroffen. Er habe für die Mutter und deren 2,5-jährige Tochter einen Flug (Hannover–Bangkok–Hannover) gebucht, um ihr in ihrer schwierigen Situation als alleinstehende Mutter zu helfen. Die Tochter ist derzeit in Bangkok, da sie eine Zeit bei ihren Großeltern verbrachte, und muss nun abgeholt werden.
Ticket wurde storniert
Also wäre für die Tochter nur ein Ticket benötigt worden. Aus Kostengründen wurden aber für beide Passagiere beide Richtungen gebucht. Doch die Kunden hatten ihre Rechnung ohne die Fluglinie gemacht: „KLM hat die Mutter beim Check-in darauf hingewiesen, dass ihr gesamter Flug storniert wird, wenn die Tochter den Hinflug nicht antritt.“
In den Geschäftsbestimmungen steht, dass der Flug lückenlos und in richtiger Reihenfolge stattfinden muss, sonst müsse der gesamte Flug storniert werden.
Großer Schaden
„Die für die Tochter bezahlten 450 Euro verfallen; für sie muss ein neues Ticket um 850 Euro gekauft werden!“, versteht der Mann die Welt nicht mehr und ärgert sich: „Die Fluglinie ist zu keinerlei Menschlichkeit oder Kulanz bereit!“
Problematische Vorgehensweise
„Die Vorgehensweise der Fluglinie, wonach unter Verweis auf die Beförderungsbedingungen der Rückflug verfällt, wenn der Hinflug nicht angetreten wird, ist im Lichte der Judikatur problematisch“, erklärt der AK-Jurist Herbert Erhart.
Das Handelsgericht Wien habe eine vergleichbare Klausel der Fluglinie Iberia als „gröblich benachteiligend“ und damit sittenwidrig und nichtig beurteilt. Auch der deutsche BGH habe in zwei Urteilen derartige Klauseln als unwirksam erklärt. Erhart rät dem Mann, seinen Fall an das Europäische Verbraucherzentrum heranzutragen.
„Das ist ungerecht, unlogisch und zerstört die Finanzen einer alleinerziehenden Mutter. Diese ist nun in Bangkok und weiß nicht, wie sie jetzt weitere 850 Euro auftreiben soll“, so der Helfer.