FRAGE: Unser Nachbar hat auf seinem Grundstück eine Erdaufschüttung durchgeführt, sodass sich viele Zaunfelder durch den Erddruck ausgebeult und in großem Bogen auf mein Grundstück bewegt haben. Was können wir tun?

Rechtsanwalt Wolfgang Reinisch antwortet: Die von Ihrem Leser übermittelten Lichtbilder zeigen einen Zaun, der nach den Angaben Ihres Lesers seinerzeit von ihm im Bereich der Grenze zum Nachbarn derart errichtet wurde, dass sich der Zaun noch zur Gänze auf dem Grundstück Ihres Lesers befindet. Weiters ist aus den Lichtbildern ersichtlich, dass das Drahtgeflecht zwischen den Zaunsäulen jeweils in das Grundstück Ihres Lesers hineingedrückt wird. Dies soll nach den Angaben Ihres Lesers darauf zurückzuführen sein, dass der Nachbar auf seinem Grundstück eine Erdaufschüttung vorgenommen haben soll.
Unter Zugrundelegung dieses Sachverhaltes hat der Nachbar insoweit, als er die Erde auch auf dem Grundstück Ihres Lesers angeschüttet hat, in unzulässiger Weise in das Eigentumsrecht Ihres Lesers eingegriffen. Ihr Leser hat daher die Möglichkeit, vom Nachbarn die Entfernung der Erdanschüttungen zu verlangen, soweit sich diese auf dem Grundstück Ihres Lesers befinden. Dieser Anspruch sollte auch ohne Schwierigkeiten gerichtlich durchsetzbar sein.
Weiters ist zu sehen, dass der Nachbar in eine im Eigentum Ihres Lesers stehende Zaunsäule zwei Löcher gebohrt und darin eine eigene Vorrichtung befestigt hat. Auch dies stellt einen unzulässigen Eingriff in das Eigentumsrecht am Zaun dar.