Unsere Leserin hat eine Bestattungsvorsorge bei der Wiener Städtischen nach genau 23 Jahren Laufzeit gekündigt und nun die Abrechnung erhalten. Da ihr der Betrag sehr niedrig vorkam, hat sie die eingezahlten Prämien zusammengeschrieben und die Summe errechnet. „Der Nettobetrag, den ich erhalten habe, ist um mehr als ein Drittel niedriger als die Summe meiner einbezahlten Prämien. Da ich nicht verstehe, wieso ich der Versicherung, von der ich ja nur bei Ableben eine Leistung erhalten hätte, nach 23 Jahren, in denen sie mit meinen einbezahlten Prämien arbeiten konnte, nun über 1200 Euro zahlen soll, bitte ich Sie um Überprüfung, ob diese Abrechnung in Ordnung ist!“, wandte sich die Frau an den Ombudsmann.
Häufige Beschwerden
Im konkreten Fall waren es laut Versicherung ursprünglich 50.000 Schilling (3634 Euro), die als garantierte Versicherungssumme verfügbar gewesen wären. Später wurde dieser Betrag auf 4052 Euro erhöht. Dazu wären noch zugewiesene Gewinnanteile gekommen.
Kein Sparvertrag
„Die Bestattungsvorsorge ist nicht zum Ansparen geeignet, sondern zur Abdeckung der Bedürfnisse des Versicherten bzw. seiner Angehörigen, um für den Fall der Fälle finanziell abgesichert zu sein“, erklärte Ivett Van Muysen von der Wiener Städtischen. Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung könne nur jenes Kapital ausgezahlt werden, das aktuell verfügbar ist. „Das kann nur ein Betrag sein, der den Abzug der Risikoprämien als Teil der kollektiven Risikotragung berücksichtigt. Dieser Rückkaufswert, den Ihre Leserin erhalten hat, war erwartungsgemäß deutlich niedriger, als die Summe der einbezahlten Prämien“, erklärte Van Muysen.
PETER FILZWIESER