FRAGE: Ich habe eigentlich Anspruch auf Arbeitslosengeld, bekomme aber trotzdem keines ausgezahlt. Was könnten die Ursachen dafür sein?
ANTWORT: Eines gleich vorweg: Die Art, wie Sie Ihren Job beenden, beeinflusst den Beginn des Arbeitslosengeldbezugs: Eine „schuldhafte“ Beendigung (fristlose Entlassung) oder freiwillige Lösung des (freien) Dienstverhältnisses führt dazu, dass Sie für die ersten vier Wochen (28 Tage) kein Arbeitslosengeld erhalten.
In folgenden Situationen ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn Sie grundsätzlich Anspruch darauf haben und der Antrag rechtzeitig gestellt wurde: wenn bei Beendigung des Dienstverhältnisses noch ein Resturlaub offen war; wenn Sie Kündigungsentschädigung erhalten; wenn wegen einer Erkrankung noch Entgeltfortzahlungspflicht des ehemaligen Dienstgebers besteht; während des Bezuges von Kranken- oder Wochengeld; während eines Auslandsaufenthaltes - sofern Sie nicht nachweislich im Ausland einen Arbeitsplatz suchen.
Während des Ruhenszeitraumes erhalten Sie keine Leistung. Das heißt: Der Beginn des Bezuges wird verschoben. Die Bezugsdauer wird aber nicht verkürzt. Wenn Sie also einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Ausmaß von 20 Wochen haben, beginnen diese 20 Wochen erst nach Ende des Ruhens zu laufen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld als Vorschuss auf die Kündigungsentschädigung bzw. Urlaubsersatzleistung zu erhalten.