25 % der an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie Graz behandelten Radfahrunfälle betreffen Kinder bis 5 Jahre, je rund 38 % 6–10-Jährige und 11–14-Jährige. „Jede dritte Verletzung ist dabei als schwer einzustufen, wobei das Risiko mit dem Alter steigt. Liegt es bei den kleinen Kindern (0–6 Jahre) bei 19 %, so erhöht es sich auf 28 % bei den 6–14-Jährigen und weiter auf 32 % bei den über 14-Jährigen.
Mit dem Alter steigt die Gefahr
Denn: Je älter die Kinder sind, desto schneller sind sie mit dem Fahrrad unterwegs, desto seltener tragen sie einen Helm und desto größer ist deshalb die Gefahr, sich schwer zu verletzen“, so Holger Till, Präsident von "Große schützen Kleine" und Vorstand der Grazer Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie.
Unbedingt Helm tragen!
72 % der Kopfverletzungen bzw. 83 % der schweren Kopfverletzungen finden sich bei Kindern und Jugendlichen, die keinen Radfahrhelm getragen haben. Wichtigste Schutzmaßnahme beim Radfahren ist also das Tragen eines gut sitzenden Helmes. Dies ist bis zum 12. Geburtstag gesetzlich verpflichtend. Dennoch kommen laut einer Studie von "Große schützen Kleine" nur rund 42 % dieser Verpflichtung nach. Nach Ende der Helmtragepflicht sinkt diese Quote bei den 12–14-Jährigen gar auf nur gut ein Drittel Helmträger. Die sinkende Zahl an Helmträgern in der Altersgruppe der über 12-Jährigen korreliert leider auch mit einer Zunahme schwerer Kopfverletzungen.
Cool und uncool
10–15-Jährige tragen beim Schifahren mit 95 % beinahe doppelt so oft einen Helm wie beim Radfahren mit nur 50 %, so das Ergebnis einer weiteren Studie von "Große schützen Kleine". Der wichtigste Grund dafür ist das Image. Beim Schifahren trägt man Helm, weil er das schifahrerische Können unterstreicht und somit cool ist. Jeder Zweite derselben Altersgruppe verweigert allerdings beim Radfahren den Helm – das Argument ist genau entgegengesetzt: „Ich bin ein guter Radfahrer und brauche deshalb keinen Helm. Den tragen nur Radfahranfänger.“ Till dazu: „Unsere Zahlen zeigen ganz deutlich, dass die gesetzliche Altersgrenze zu Beginn bzw. mitten in der Pubertät ein überdenkenswertes Signal für die Sicherheit unserer älteren Kinder und Jugendlichen ist. Eine Anhebung auf zumindest 15 Jahre, vergleichbar zum Schihelmgesetz, wäre absolut wünschenswert.“