FRAGE: Ich möchte so schnell wie möglich meinen Jahresausgleich machen, aber bei uns dauert es immer ewig, bis der Jahreslohnzettel an das Finanzamt übermittelt wird. Was kann man tun, wenn gar keiner ausgestellt wird?
ANTWORT: Auch Arbeitnehmer haben nichts zu verschenken, deshalb sollte man den Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) am besten schnellstmöglich durchführen, auch wenn man grundsätzlich fünf Jahre dafür Zeit hat.
Was viele auch nicht wissen: Der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung (ANV) kann innerhalb eines Monats mittels Berufung zurückgezogen werden, wenn das Ergebnis des Einkommensteuerbescheides negativ sein sollte. Voraussetzung dafür: Es darf sich nicht um eine Pflichtveranlagung handeln!
Gelegentlich kommt es laut AK-Experten vor, dass die ANV wegen fehlender Jahreslohnzettel nicht durchgeführt werden kann. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dem Finanzamt bis Ende Februar des Folgejahres einen Jahreslohnzettel übermitteln. Bei einer Insolvenz muss das der Masseverwalter übernehmen. Passiert das nicht, sollten Sie den Arbeitgeber daran erinnern.
Ist der weiterhin nicht bereit oder in der Lage, den Jahreslohnzettel zu übermitteln oder ist Ihnen der Masseverwalter nicht bekannt, können Sie das Finanzamt schriftlich dazu auffordern, dass dieses den Jahreslohnzettel bei der säumigen Firma beschafft oder ihn selbst erstellt.
Es ist dabei hilfreich, wenn Sie der schriftlichen Aufforderung die monatlichen Lohnabrechnungen in Kopie beilegen.