Unser Leser ärgerte sich, weil das Telefon seines verstorbenen Vaters einen Monat zu spät abgemeldet worden war. Der Ombudsmann intervenierte bei A1 und erfuhr: „Erhalten wir die Kündigung wegen eines Sterbefalls, versenden wir ein Übertragungsformular und merken die Kündigung etwa einen Monat in der Zukunft vor. Somit ist genügend Zeit, dass die Hinterbliebenen den Anschluss übernehmen können, wenn das gewünscht ist. Soll der Anschluss nicht übernommen werden, kündigen wir diesen sofort.“ Warum der Anschluss im konkreten Fall nicht gekündigt wurde, konnte nicht eruiert werden. Wo Menschen arbeiten, werden eben auch Fehler gemacht! A1 bedauerte die Unannehmlichkeiten, die unserem Leser entstanden sind und kündigte den Vertrag rückwirkend. Die verrechneten Entgelte wurden gutgeschrieben, über das Guthaben der für die Verlassenschaft zuständige Notar informiert.