Eingeschrieben aufgegeben hat unser Leser einen Silberbarren im Wert von 650 Euro und wähnte sich damit auf der sicheren Seite. Wie’s der Teufel will, wurde der Luftpolster-Brief aber bei der Post verloren oder ist beim Sortieren vielleicht „vom Fließband gefallen“, wie dem Kunden erklärt wurde. Wieder aufgehoben wurde der Brief aber nicht. Der Schadenersatz betrug 81 Euro.
Brief mit Wertangabe
Was auf den ersten Blick für den Postkunden äußerst unerfreulich scheint, ist auf den zweiten aber logisch. Laut Bestimmungen der Post wird für „Briefe mit Wertangabe“ höchstens der angegebene Wert ersetzt; für verschwundene Briefe ohne diese Angabe gibt’s 75 Euro.
Keine Haftung
Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht. Sonst könnte ja jemand behaupten, er hätte eine Million in den verschwundenen Brief gesteckt! In den Bedingungen steht außerdem, dass der Versand von Geld, Wertpapieren, Edelmetallen etc. nur als „Wertbrief“ zulässig ist.