FRAGE: Mein Kreuz tut ständig weh. Wenn ich nichts dagegen unternehme, könnte sich das auf meine Gesundheit und Arbeitsfähigkeit negativ auswirken. Was kann ich tun, um einen Kuraufenthalt bewilligt zu bekommen?
ANTWORT: Wenn zum Beispiel Ihr Kreuz ständig wehtut, Sie Kreislaufbeschwerden haben oder nach einer schweren Krankheit wieder fit werden müssen: Dann können Sie über Ihre Ärztin oder Ihren Arzt eine Kur beantragen. Die Kurkosten übernimmt Ihre Pensionsversicherung, sofern sie die Kur für notwendig hält. Ab einem bestimmten Einkommen müssen Sie einen Selbstbehalt zahlen.
Eine bewilligte Kur gilt als Krankenstand. Ihre Firma kann Ihnen die Kur daher nicht verweigern. Sie haben während der Kur Anspruch auf Entgeltfortzahlung von der Firma oder (wenn Sie Ihren Anspruch ausgeschöpft haben) auf Krankengeld von der Krankenkasse.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über den voraussichtlichen Kur-Termin, damit er planen kann. Wenn Sie ihn allzu spät informieren, kann das zu einer berechtigten Entlassung führen.
Die Kur ist eine freiwillige Leistung der Pensionsversicherung. Sie haben also keinen Rechtsanspruch darauf. Und: Sie werden immer einer ganz bestimmten Kuranstalt „zugewiesen“. Öfter als zweimal in fünf Jahren wird Ihnen keine Kur bewilligt, außer Ihr Gesundheitszustand hat sich weiter verschlechtert.
Für die Kur wird ein Selbstbehalt zwischen 7,78 und 18,90 Euro fällig; er ist abhängig davon, wie viel Sie verdienen.