Die Arbeiterkammer rät KonsumentInnen einen kühlen Kopf zu bewahren, wenn die Hausbank die Kontoverbindung ändern möchte, wie jüngst die BAWAG P.S.K. „Die Vorgangsweise der BAWAG P.S.K. ist überhaupt nicht kundenfreundlich. Langjährigen Kunden wird einfach die Kündigung angedroht, wenn sie nicht das Konto wechseln“, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic.

Bankwechsel überlegen

Die Kündigungsandrohung der BAWAG P.S.K. an rund 20.000 KontoinhaberInnen ist für die Konsumentenschützer der AK nicht akzeptabel. Sie raten deshalb den betroffenen KundInnen, nach der schriftlichen Kündigungsandrohung ihrer Hausbank einen Bankwechsel zu überlegen. „Das Verbraucherzahlungskontogesetz, das im September 2016 in Kraft getreten ist, erleichtert den Bankwechsel. Es gibt klare Spielregeln, an die sich jede Bank halten muss“, sagt Zgubic. Es ist nun gesetzlich geregelt, dass Banken einen Kontowechsel-Service anbieten müssen. Das betrifft die alte Hausbank, aber auch die neue Bank, zu der das Konto verlegt wird. KundInnen wird damit beim „Übersiedeln“ geholfen – damit kein Dauerauftrag auf der Strecke bleibt und das Gehalt auf dem korrekten Konto landet.

Genau vergleichen

„Lassen Sie sich nicht von der Betrachtung von einzelnen Preispositionen wie Kontoführungsgebühr pro Quartal zu einer falschen Entscheidung verleiten. Die Kontoführungsgebühr ist nur ein Preiselement. Behalten Sie immer die Gesamtkosten – also die Summe der Preise für alle möglichen Zahlungsverkehrstransaktionen – im Auge, denn auch Kleinvieh macht Mist.“

Extrakosten

Spesen, zum Beispiel Barbehebungen oder Bareinzahlungen am Schalter oder die Änderung eines Dauerauftrages, können teuer kommen und Extrakosten verursachen. „Checken Sie auch die Zinsen für Guthaben und Überziehung“, so die AK Konsumentenschützerin. Auch bei Pauschalverrechnung gilt: Pauschal ist nicht gleich pauschal – auch hier können Extrakosten anfallen. „Prüfen Sie bei Pauschalverrechnung, ob alle oder nur ganz bestimmte Buchungen kostenlos sind“, empfiehlt Zgubic.