Die Bäume auf unserem Nachbarsgrund sind äußerst hochgewachsen. Diese Fichten sind als Flachwurzler jedes Mal ein Abenteuer, wenn ein Sturm ansteht. Bisher fielen zwar schon Bäume um, aber immer auf den Grund des Besitzers!“, wandte sich ein Leser an den Ombudsmann und fragt sich, was man gegen diese ständige Bedrohung unternehmen könnte. Dazu komme noch, dass durch die hohen Bäume „etliche Balkone, der Spielplatz und der Wäscheplatz sehr lange Zeit im Schatten liegen“.
Gesunde Bäume
Ein Anspruch darauf, gesunde Bäume zu fällen, lässt sich nicht aus dem Umstand ableiten, dass es bei gelegentlichen Sturmereignissen zu Baumschäden gekommen ist. Nur dann, wenn einzelne Bäume geschädigt wären, sodass sich daraus ein erhöhtes Schadensrisiko ableiten ließe, könnte hinsichtlich derartiger geschädigter Bäume vom Nachbarn die Beseitigung verlangt werden. Das allgemeine Schadensrisiko im Zusammenhang mit Sturmereignissen wird von Ihrem Leser und seinen Mitbewohnern hinzunehmen sein“, erklärt dazu der einschlägige Experte Wolfgang Reinisch.
Äste abschneiden
„Eine solche könnte meines Erachtens nach den mir vorliegenden Lichtbildern nur in jenem Bereich gegeben sein, wo die Äste der Bäume des Nachbarn praktisch bis an die Stirnseite des Hauses heranreichen. Die dort erkennbaren Fenster werden durch die Bäume massiv beschattet, sodass möglicherweise in den dadurch belichteten Räumen praktisch ganztags die Notwendigkeit bestehen könnte, künstliches Licht zu verwenden“, meint Reinisch und folgert: „Hier könnte tatsächlich einer der wenigen Anwendungsfälle vorliegen, wo diese Gesetzesbestimmung greifen könnte.“ Konkretere Aussagen wären aber nur nach Kenntnis weiterer Details (Himmelsrichtung, Verwendungsart der betroffenen Räume und Ähnliches) möglich.
PETER FILZWIESER