Landwirtschaftliches Gelände innerhalb des Ortes, das auch als Rinderweide genutzt werde, reicht an Häuser, verbautes Wohngelände und an die Eigenheimsiedlung heran, berichtet ein Leser. „Das Problem ist, dass permanent die Kuhglocken läuten: bei Tag und Nacht!“, stöhnt der Mann und fragt: „Ist diese Art von Lärm in unmittelbarer Nähe und im Grenzbereich zum bewohnten Gelände überhaupt erlaubt?“ Und der lärmgeplagte Anrainer gibt auch gleich selbst die Antwort: „Ich glaube nicht, denn das sind permanente Lärmbelästigung, Ruhestörung, Schlafentzug! Meiner Meinung nach werden solche extremen Vergehen juristisch als Körperverletzung und Folter bewertet!“ Für den Rechtsanwalt Wolfgang Reinisch ist durchaus nachvollziehbar, dass durch das permanente Läuten von Kuhglocken – insbesondere in der Nacht – eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn eintreten kann.
Bestrafung bestätigt
Wenn die Tierhalter weiterhin uneinsichtig sind, hätten die Lärmopfer die Möglichkeit, eine auf das Landessicherheitsgesetz (siehe Info) gestützte Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde erster Instanz zu erstatten. In einem Verfahren wäre von der Behörde zu prüfen, ob auch im vorliegenden Fall der Lärm störend und die Lärmerregung ungebührlich ist.
PETER FILZWIESER