Ist das gültige Pickerl beim Verkauf eines Gebrauchtwagens durch den Fachhandel im Preis inkludiert?<
Josef Harb: Natürlich werden geprüfte Gebrauchtautos von unseren steirischen Autohändlern mit einem gültigen Pickerl ausgeliefert – und sollten auch in weiterer Folge in unseren steirischen KFZ-Werkstätten überprüft werden.
Wie viel Sicherheit bietet diese so genannte § 57a Überprüfung, wenn man sie in der Fachwerkstätte machen lässt?
Die § 57a Überprüfungen in unseren steirischen KFZ-Werkstätten werden
kompetent und objektiv durchgeführt und sind für die Umwelt und die Verkehrssicherheit auf den heimischen Straßen sehr wichtig. Die überprüfenden KFZ-Betriebe werden von der steirischen Landesregierung kontrolliert. Bei privaten Pkw gibt es die 3-2-1-Intervallregelung. Die Überprüfung kann einen Monat vor und vier Monate nach der erstmaligen Zulassung gemacht werden. In etlichen EU-Staaten gelten die vier Monate nicht.