Garantie und Gewährleistung –  zwei Begriffe für ein und dieselbe  Sache? Ein großer Irrtum,  denn der Unterschied ist gravierend.

Während die Gewährleistung  den Händler gesetzlich verpflichtet,  für gewisse Mängel zu haften,  ist die Garantie ein zusätzliches,  freiwilliges Versprechen des Herstellers  oder des Händlers, dessen  Ausmaß er selbst bestimmen  kann. Bei einer Garantie spielt  der Zustand der Ware zum Zeitpunkt  der Übergabe an den Kunden  keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit  für den Zeitraum  garantiert wird. 

Die Gewährleistung bietet dem  Kunden einerseits die Sicherheit,  ein geprüftes Qualitätsprodukt  erworben zu haben. Andererseits  muss der Händler Schäden  und Mängel kostenlos reparieren,  wenn diese bereits bei der Übergabe  des Fahrzeugs bestanden haben,  aber erst später auftreten.  Die Gewährleistung steht jedem  Konsumenten gesetzlich zu und  darf seitens des Händlers zeitlich auf ein Jahr eingeschränkt, aber  nie ausgeschlossen werden. 

Typische Verschleißerscheinungen  (wie zum Beispiel abgenutzte Bremsklötze,  diverse Undichtheiten, Lackschäden,  Lenkungsspiel, Ölverlust  oder Ähnliches), die mit den Jahren bei  jedem Fahrzeug auftreten, fallen jedoch  nicht unter die Gewährleistung.  Private Verkäufer dürfen –  im Gegensatz zu Händlern – die  Gewährleistung ausschließen.