Alle, die eine Ausbildung in einem Beruf mit Fachkräftemangel absolvieren wollen, werden auch unterstützt. Teilnehmer erhalten eine Existenzsicherung, die ihnen während der Fachkräfteausbildung gezahlt wird. Dabei gibt es gesetzliche Regelungen und Voraussetzungen, die eingehalten und erfüllt werden müssen.

Etwa bestimmte Personengruppen, für die das Fachkräftestipendium eingesetzt wird. Hierzu gehören Beschäftigungslose, die bis zur Geringfügigkeitsgrenze ein Verdiensteinkommen erreichen. Ferner zählen dazu die Karenzierenden. Dabei stellt die vorangehende Elternkarenzzeit kein Hindernis da. Auch ehemals selbstständige Erwerbstätige können einen Antrag stellen, wenn ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ruht.

Wird das Fachkräftestipendiumgewährt, so dürfen keine weiteren Beihilfen genutzt werden. Auch die Kinderbetreuungshilfe darf der Absolvent nicht beantragen. Eine Ausnahme gibt es nur für die Beihilfe zu Kurskosten, wenn die Voraussetzungen der Aus- und Weiterbildungsbeihilfe (BEMO) vorliegen. Die Förderhöchstdauer für das Fachkräftestipendium beträgt höchstens drei Jahre. Dabei darf maximal ein Ausbildungsabschnitt wiederholt werden.